"Cybermobbing - Worte verletzen. Auch online"
Cybermobbing ist ein Phänomen, das mit der Verbreitung von Smartphones speziell auch unter Kindern und Jugendlichen in den letzten Jahren stark zugenommen hat. Die technische Möglichkeit, überall und jederzeit eine Textmitteilung, ein Foto oder ein Video erstellen, speichern und weiterleiten sowie massenhaft mit anderen teilen zu können (z. B. über Whatsapp, Instagram, Snapchat, TikTok), hat dem Phänomen «Mobbing» eine neue, digitale Dimension verliehen. Mit der Kampagne «Cybermobbing - Worte verletzen. Auch online» will die Gewaltschutzkommission Kinder und Jugendliche auf den verletzenden Charakter dieses Verhalten sensibilisieren und klar machen, dass Cybermobbing sogar strafbar ist.
Das Cybermobbing
Unter Cybermobbing versteht man das systematische, bewusste und absichtliche Beleidigen, Bedrohen, Blossstellen (mit Worten, Bildern und Videos) oder Belästigen anderer Personen im digitalen Raum. Cybermobbing ist also eine Form von psychischer Gewalt, die sich massiv auf die psychische und körperliche Gesundheit der Betroffenen auswirken kann. Ohnmachtsgefühle, geringeres Selbstwertgefühl, Einsamkeitsgefühle, Ängste, Alpträume, Traurigkeit bis hin zu Depressionen und Selbstmordgedanken sowie Appetitlosigkeit, Bauchschmerzen, Übelkeit und Kopfschmerzen können die Folgen von Cybermobbing sein. Oft geht es zusätzlich einher mit einem sozialen Rückzug und Leistungsabfall der Betroffenen. Betroffene leiden oft ihr ganzes Leben lang an den Folgen. Mobbing ist daher nie «ein Spass»! Cybermobbing verletzt und ist in Liechtenstein seit 2019 auch eine Straftat.
Obwohl es oftmals schwierig ist, sich jemandem anzuvertrauen und über das Erlebte zu sprechen, ist die Annahme von Hilfe dennoch wichtig. Denn nur so kann die Mobbingsituation zeitnah beendet werden. Denn egal, ob in der digitalen oder realen Welt, Kindern und Jugendlichen haben das Recht ohne Gewalt - und damit auch ohne Mobbing - aufzuwachsen (Artikel 19 der UN-Kinderrechtskonvention).
Mit §107c StGB Fortgesetzte Belästigung im Wege elektronischer Kommunikation oder eines Computersystems besteht in Liechtenstein eine spezielle strafrechtliche Bestimmung, welche Cybermobbing unter Strafe stellt. Opfer von Cybermobbing können sich folglich mit einer Anzeige gegen «Mobbing» wehren.
Die Kampagne
Mit der Kampagne Cybermobbing «Worte verletzen. Auch online» will die Gewaltschutzkommission gezielt junge Leute für das Thema Cybermobbing sensibilisieren sowie Kinder und Jugendliche dazu motivieren, nicht wegzuschauen und Mobbing weder im digitalen Raum noch in der realen Welt zu tolerieren. Ebenso sollen Betroffene von Cybermobbing motiviert werden, frühzeitig Unterstützung zu suchen und nicht darauf zu hoffen, dass sich die Situation von selbst wieder «erledigt».
Mit Plakaten, die in Zusammenarbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Rahmen des Projekts «Freelance» entwickelt worden sind, werden die verletzende Kraft der digitalen Worte thematisiert. Auf den Plakaten werden beispielhaft die verletzenden, aber noch harmlosen Schimpfworte «Loser», «Snitch» und «B*tch» aufgegriffen, welche beim Cybermobbing gerne Verwendung finden. Oft werden aber noch bedeutend verletzendere und zerstörerische Worte, Fotos und Videos verwendet.
Die Plakate werden vom 15. September 2023 bis 24. November 2023 in den Schulen und Jugendtreffs des Landes aufgehängt. In Begleitveranstaltungen wird von Lehrpersonen, der Schulsozial- und Jugendarbeit Cybermobbing thematisiert und so die Kinder- und Jugendlichen sensibilisiert. Ebenfalls werden die zentralen Botschaften «Worte verletzen. Auch online» und «Cybermobbing ist strafbar» auch in einer Digitalkampagne über Social Media Kanäle verbreitet (Facebook-Account der Landespolizei; etc…)
Die Hilfsangebote
Von Cybermobbing Betroffene erzählen oftmals weder ihren Eltern noch den Lehrpersonen oder anderen Bezugspersonen. Oftmals schämen sich die Betroffenen, weil sie die Nachrichten, Bilder oder Videos selbst verschickt haben, mit denen sie nun gemobbt werden. Sie glauben etwas falsch gemacht zu haben und fühlen sich schuldig. Häufig besteht auch die Angst, dass die das Mobbing noch schlimmer wird, wenn man Dritten davon erzählt.
Fachpersonen bei verschieden Sozialeinrichtungen (vgl. unten) unterstützen, beraten und begleiten Opfer von Cybermobbing und ihre Angehörigen. Darüber hinaus kann auch bei der Landespolizei eine Anzeige erstattet werden.
Ansprechstellen zum Thema Cybermobbing:
Beratung für Kinder- und Jugendliche
www.147.li
Kinder- und Jugenddienst des Amtes für Soziale Dienste (ASD)
https://www.llv.li/de/landesverwaltung/amt-fuer-soziale-dienste/kinder-und-jugendliche/beratung-und-hilfe
Offene Jugendarbeit (OJA)
www.oja.li
Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche (OSKJ)
www.oskj.li/
Opferhilfestelle
www.ohs.llv.li
Schulsozialarbeit (SSA)
www.schulsozialarbeit.li
Landespolizei
www.landespolizei.li
Der Flyer
Die Liechtensteinische Landespolizei hat in Zusammenarbeit mit der Schweizerische Kriminalprävention (SKP) einen Flyer zum Thema Cybermobbing gestaltet.
Der Flyer «Cybermobbing: Alles, was Recht ist.» enthält Fallbeispiele und Tipps wie man in einer Mobbingsituation vorgehen kann.