Diskriminierung ist strafbar – Toleranz ist dein Recht
Eine landesweite Kampagne gegen Diskriminierung
Der 21. März ist der internationale Tag gegen rassistische Diskriminierung. Seit 62 Jahren nimmt die UNO diesen Tag zum Anlass, um die Bevölkerung weltweit gegen Rassismus und Diskriminierung zu mobilisieren. In Liechtenstein leben Menschen mit über 120 Nationalitäten. Hier werden 50 Sprachen gesprochen und mehr als 10 verschiedenen Religionen praktiziert. Diese Vielfalt ist bereichernd für das Zusammenleben und ein wesentlicher Faktor für Kreativität, Innovation und Wohlstand. Gegenseitiger Respekt und Toleranz für Verschiedenheit sind zentrale Voraussetzungen für das friedliche und freiheitliche Zusammenleben aller Menschen in Liechtenstein. Diskriminierung widerspricht den grundlegenden Werten einer inklusiven Gesellschaft, bedroht den sozialen Zusammenhalt, verletzt die Menschenrechte und ist eine Form der öffentlichen Gewalt. Menschen können Diskriminierung in mehreren Formen und in unterschiedlichen Lebensbereichen ausgesetzt sein: zum Beispiel in der Familie, am Arbeitsplatz oder im öffentlichen Raum, wie auf der Strasse oder im Internet. Neben individueller Diskriminierung können Menschen auch von struktureller Diskriminierung betroffen sein, indem sie durch (ungeschriebene) Regeln oder Praktiken von Behörden oder Institutionen benachteiligt werden.
Das Diskriminierungsverbot in Liechtenstein
Anlässlich des Tags gegen rassistische Diskriminierung lanciert der Verein für Menschenrechte gemeinsam mit der Gewaltschutzkommission und dem Fachbereich für Chancengleichheit die landesweite Sensibilisierungskampagne „Diskriminierung ist strafbar - Toleranz ist dein Recht“. Die Kampagne klärt darüber auf, dass Diskriminierung in Liechtenstein verboten und strafbar ist und alle Menschen ein Recht auf Respekt und Toleranz haben.
Das Diskriminierungsverbot ist in § 283 des Strafgesetzbuchs verankert: Es legt fest, dass niemand aufgrund der Hautfarbe (‚Rasse‘), Sprache, Nationalität, Ethnie, Religion oder Weltanschauung, Geschlecht, Behinderung, Alter oder sexueller Ausrichtung öffentlich herabgesetzt oder verleumdet werden darf. Niemand darf wegen dieser persönlichen Merkmale von einer allgemein zugänglichen Leistung ausgeschlossen werden. Auch das Aufreizen zu Diskriminierung oder die Weiterverbreitung von diskriminierenden Inhalten – z.B. über soziale Medien - und das öffentliche Zeigen oder Tragen von diskriminierenden Symbolen ist verboten. Wer von Diskriminierung betroffen ist, kann eine Anzeige erstatten, wer diskriminiert, macht sich strafbar und muss mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren rechnen. Das strafrechtliche Diskriminierungsverbot ist umfassend und reicht wesentlich weiter als das Verbot in der Schweiz. Das ist aber leider selbst bei Betroffenengruppen und Beratungsstellen in Liechtenstein wenig bekannt. Durch die Kampagne soll das Bewusstsein für die Strafbarkeit von diskriminierenden Aussagen und Handlungen geschärft. Sie soll dazu beitragen, dass Diskriminierungen vermieden werden und betroffene Personen dazu ermutigen, Anzeige zu erstatten.
Gemeinsam gegen Diskriminierung
Die landesweite Kampagne gegen Diskriminierung wird von der Regierung und der gesamten Landesverwaltung, der Landespolizei, allen 11 Gemeinden, 25 Institutionen und acht Industriebetrieben verbreitet und mitgetragen. Durch die Kampagne wird eine gesellschaftliche Haltung vermittelt, welche Toleranz als Recht anerkennt und einfordert und Diskriminierung ablehnt.
Fachartikel Liechtensteiner Juristenzeitung (1/22,; S. 46-54):
Die schweizerische und die liechtensteinische «Rassismusstrafnorm»
Medientext (24.03.2023) - Diskriminierung ist strafbar
PPT - Medienkonferenz (24.03.2023) - Diskriminierung ist strafbar