Fortbildung Diskriminierungsverbot
Am 19. August 2021 fand eine Informations- und Diskussionsveranstaltung zum Diskriminierungsverbot (§283 StGB) statt. Die Veranstaltung wurde aufgrund einer Empfehlungen des UN-Menschenrechtsrats von der Gewaltschutzkommission (GSK) im Auftrag der Ministerien für Justiz, Inneres und Äusseres organisiert. Der Anlass richtete sich speziell an Staatsanwälte, Richterpersonal, Polizeiangehörige und Mitarbeitende von Rechtsanwaltskanzleien. Vertreterinnen der Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) referierten in einer rechtsvergleichenden Perspektive Schweiz-Liechtenstein über die Diskriminierungsnormen sowie die Rechtsanwendung in den beiden Ländern.
Alma Wieken (EKR) stellte eingangs Auftrag und Arbeitsweise der EKR vor. Giulia Reimann (EKR) präsentierte in einem Rechtsvergleich die Diskriminierungsnormen in den beiden Ländern. Vera Leimgruper (EKR) referierte anschliessend die Praxis der Rassismus-Strafnorm in der Schweiz im Vergleich zu Liechtenstein und Frank Haun (Staatsanwaltschaft/GSK) präsentierte ergänzende Fallbeispiele aus Liechtenstein. In der anschliessenden Publikumsdiskussion stand die Umsetzung der Diskriminierungsstrafnormen im Spannungsverhältnis zur Meinungsäusserungsfreiheit im Zentrum. Durch die Veranstaltung führte Noah Oehri (AAA/GSK).
Bildlegende:
Frank Haun (Staatsanwaltschaft), Giulia Reimann (EKR), Vera Leimgruber (EKR), Alma Wieken (EKR), Noah Oehri (Amt für Auswärtige Angelegenheiten)