Aufgaben / Auftrag
Die Gewaltschutzkommission befasst sich primär mit Gewalt im öffentlichen Raum und hat gegenüber Behörden eine Beratungs- und Empfehlungskompetenz. Die Kommission untersteht dem Ministerium für Inneres.
Ziele
Die Kommission zielt darauf ab, eine staatliche Haltung und einen konsequenten Umgang als Antwort auf die Gewalt zu entwickeln. Vor diesem Hintergrund initiiert und koordiniert sie geeignete Massnahmen der operativ zuständigen Behörden und Institutionen. Gewaltvorkommnisse und deren Phänomene sollen verringert werden.
Aufgaben
Die Aufgabe der GSK ist es unter anderem, die Regierung in Gewaltfragen zu beraten, sich aktiv über aktuelle Gewaltereignisse und Entwicklungen zu informieren sowie Massnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewaltphänomenen vorzuschlagen. Um einen grenzüberschreitenden Informationsaustausch und eine daraus resultierende Zusammenarbeit ist die GSK stets bemüht.
Weiters beteiligt sich die GSK an der Organisation von Veranstaltungen, lanciert Präventionskampagnen, initiiert die Erarbeitungen von Interventionsstrategien zur Vorbeugung von Gewalthandlungen oder gewaltverringernden Konzepten und analysiert nach Gewalthandlungen die konkreten Ereignisse bzw. leitet die notwendigen Gegenmassnahmen ab.
Das komplette Konzept der GSK können Sie hier herunterladen.